
Wenn Sie in den Ferien krank werden, dann haben Sie zwar - auf der Rückseite Ihrer IKK KV-Karte - die europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein für Ihr Urlaubsland dabei. Damit sichern Sie medizinische Leistungen im europäischen Ausland in dem gesetzlichen Rahmen ab, in dem deutsche gesetzliche Krankenkassen Leistungen im Urlaub erstatten dürfen.
Oft klafft aber am Ende eine ärgerliche Lücke zwischen tatsächlich entstandenen Kosten und der möglichen Erstattung. Eine private Auslandsreise Krankenversicherung rechnet sich daher in jedem Fall und nicht nur bei Fernreisen oder wenn es um den im Urlaubsalltag eher seltenen, aber oft exemplarisch angeführten teuren "Rücktransport" nach Hause geht.
Denn:
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter im europäischen Ausland zum Arzt müssen, sichert der Auslandskrankenschein laut Sozialversicherungsabkommen medizinische Leistungen nach dem geltenden Sozialrecht des Gastlandes ab. Im Alltag im Ausland werden Sie jedoch beim Arzt, in der Apotheke und im Krankenhaus grundsätzlich fast immer als Privatpatient behandelt - und nach entsprechend hohen Sätzen abgerechnet. Außerdem müssen alle Rechnungen zunächst vor Ort direkt selbst in voller Höhe bezahlt werden. Wenn Sie die Quittungen später bei der heimischen Kasse einreichen, kann die Erstattung deutlich unterhalb der Erwartungen liegen. Teure privatärztliche Abrechungssätze im Ausland werden nach deutschem Recht nämlich nur im Rahmen der in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Oft entsteht so eine spürbare Kostenlücke zwischen der privat gezahlten Arzt- oder Medikamentenrechnung im Ausland und dem erstatteten Geld zu Hause. Und das auch schon bei vermeintlichen Bagatellen, wie in diesem Beispiel:
Teure Grippe - Das muss nicht sein
Ein IKK-Versicherter erkrankte im Urlaub in Österreich an Grippe. Für die ambulante Behandlung beim Arzt zahlte er 129,50 € Honorar und erhielt in der Apotheke Medikamente für 43,80 €. Machte insgesamt 173,30 €, die der Patient vor Ort "auslegte". Die IKK durfte jedoch laut Gesetz gemäß österreichischen Kassensätzen vom angefallenen Honorar lediglich 48,70 € und von der Arznei nur 10,57 € erstatten. Die Differenz von 114,03 € für eine vergleichsweise leichte Erkrankung blieb beim Patienten.
Daher gilt: Eine private zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung, zum Beispiel von IKK-Partner SIGNAL IDUNA, kann schon für wenige Euro pro Person unproblematisch hier im Internet abgeschlossen werden! Für einen einmaligen Beitrag sorgt sie dafür, dass akut auftretende Erkrankungen und Unfälle im Ausland nach Genesung und Rückkehr die Urlaubskasse nicht nachträglich mit ungeplanten Mehrkosten belasten. Nähere Informationen finden Sie unter unseren Zusatzangeboten.