Mit Recht, denn die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland gilt nach wie vor als vorbildlich. Aber natürlich arbeiten auch im Gesundheitswesen nur Menschen. Und gerade deshalb können sie für das Gelingen eines Eingriffs nicht garantieren.
Was aber können Sie tun, wenn schon die Diagnose nicht richtig war oder Ihnen falsche Medikamente verordnet wurden? Wenn Geräte im Krankenhaus nicht fachgerecht bedient wurden oder Sie der behandelnde Arzt nicht über alle möglichen Risiken und Konsequenzen aufgeklärt hat? Wenn »gegen elementare, anerkannte Grundsätze der medizinischen Wissenschaft verstoßen wird«, so der Bundesgerichtshof, dann kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Liegt in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vor, so haben Sie das Recht, eigene Ansprüche z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. geltend zu machen.
Als Ihre IKK unterstützen wir Sie dabei. Auf Wunsch beraten wir Sie ausführlich und individuell bei mutmaßlichen Fehlern und bieten Ihnen kostenfrei:
Wir sind für Sie da. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin: Telefon: (03 55) 29 11 – 108 Weitere Informationen zur IKK-Unterstützung bei Behandlungsfehlern erhalten Sie in der Broschüre „Gesundheit – Ihr gutes Recht“.