
Studierende sind in der Regel bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Haben sie (ehemals) Wehr- oder Zivildienst geleistet, dann verlängert sich die Familienversicherung grundsätzlich um diesen Zeitraum.
Das gilt auch für den ab 01. Juli 2011 neuen freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG), für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), Dienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwick-lungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes jeweils für die Dauer von längstens zwölf Monaten.
Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt üblicherweise sofort die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten. Für versicherungspflichtige Studenten ist der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gesetzlich festgelegt und somit bei allen gesetzlichen Kassen gleich hoch.
Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen und beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Der Zuschuss zur Krankenversicherung für Studenten beträgt zurzeit nach § 13a BAföG 62,- Euro, der Zuschuss zur Pflegeversicherung 11,- Euro.
Belegen Sie einen dualen Studiengang?
Dann gibt es Neuigkeiten:
Ab 2012 werden alle Teilnehmer von dualen Studiengängen den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt mit der Folge, dass die Teilnehmer an allen Formen von dualen Studiengängen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen.
Dies gilt sowohl für die theoretischen Ausbildungsabschnitte als auch für die betrieblichen Praxisphasen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die für Sie in der studentischen Krankenversicherung von Bedeutung sind, haben wir hier zusammengestellt.
Was aber passiert mit Ihrer Versicherung, wenn Sie sich nebenbei etwas hinzuverdienen möchten oder regelmäßig einen Job neben dem Studium ausüben? Oder aber Sie leisten ein freiwilliges Praktikum oder ein in einer Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum ab?
Informieren Sie sich in unseren tabellarischen Übersichten zum Studium und zum Praktikum.
Sie möchten sich bei der IKK Brandenbrug und Berlin zur Krankenversicherung anmelden? Nutzen Sie das Formular (pdf)