Die IKK Brandenburg und Berlin übernimmt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt für die Geburt. Dabei sind Sie von den sonst im Krankenhaus üblichen Zuzahlungen befreit. Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK Brandenburg und Berlin für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme.
Nach der Entbindung haben IKK Brandenburg und Berlin -versicherte Mütter Anspruch auf drei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt, und zwar in der 1., 6. und 8. Woche nach der Geburt.
Zusätzlich übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin die Kosten für eine Nachbetreuung durch die Hebamme. Die Hebamme besucht Sie während der ersten zehn Tage nach der Geburt täglich, dann bis zur 8. Woche nach der Geburt einmal wöchentlich.
Sie möchten mit Ihrem Kind lieber zu Hause sein statt im Klinikbetrieb, sind aber durch die Anstrengungen der Geburt nicht in der Lage, sich und Ihr Kind zu versorgen? Mit einer Verordung des Arztes übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin die Kosten für eine Haushaltshilfe - solange diese notwendig ist.
Damit nach der Geburt auch körperlich wieder alles ins Lot kommt, erstattet die IKK Brandenburg und Berlin die Kosten für Rückbildungsgymnastik.