Bei schweren psychischen Problemen helfen Gespräche mit der Familie oder Freunden oft nicht mehr weiter. Dann sollten Sie eine professionelle Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die IKK trägt dafür die Kosten (bis auf die Praxisgebühr).
Sie gehen zu einem Psychotherapeuten. Dort legen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte vor, darüber rechnet der Therapeut seine Kosten ab. Führt Sie der erste Weg im Quartal zum Psychotherapeuten, dann zahlen Sie dort 10 Euro Praxisgebühr. Ansonsten lassen Sie sich von Ihrem Arzt dorthin überweisen. Die Psychotherapiepraxis stellt Ihnen über die Gebühr eine Quittung aus. Diese gilt als Beleg dafür, dass Sie die 10 Euro bereits bezahlt haben, wenn Sie im gleichen Quartal das erste Mal einen Arzt aufsuchen. Denn der Psychotherapeut darf Sie nicht überweisen.
Vor Beginn der eigentlichen Therapie werden Sie mit dem Psychotherapeuten Probesitzungen vereinbaren (je nach Therapieform bis zu acht Stunden). Er stellt die Diagnose, begründet die Notwendigkeit der Therapie und beschreibt, wie er vorgehen wird und welchen Zeitraum er dafür vorsieht. Er erstellt ein Gutachten, das von einem unabhängigen Gutachter geprüft wird. Die IKK genehmigt die Therapie auf der Grundlage dieses Gutachtens. Bei so genannten Kurzzeittherapien kann das Gutachterverfahren entfallen, wenn der Therapeut aufgrund seiner Erfahrung durch die Kassenärztliche Vereinigung davon befreit ist.
Welche Therapieform die richtige ist und wie viele Therapiestunden nötig sind, hängt von der Art des psychischen Problems ab. Eine einzelne Stunde dauert mindestens 50 Minuten.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Therapieformen. Bei drei Verfahren ist wissenschaftlich erwiesen, dass sie zum Erfolg führen. Die IKK übernimmt dafür die Kosten.