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Unterstützung für Pflegepersonen

Unterstützung für Pflegepersonen 

Für die nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörige, Nachbarn) bietet die IKK ein zusätzliches Leistungspaket. So sind Pflegepersonen, die mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, rentenversichert. Dafür zahlt die IKK Beiträge zur Rentenversicherung. Die Beitragszahlung wird auch während des Erholungsurlaubs der Pflegeperson nicht unterbrochen. Außerdem sind Pflegepersonen während der Pflege automatisch auch gesetzlich unfallversichert. Dies ist nicht von einer Mindestpflegezeit abhängig.

Wird eine Person pflegebedürftig, muss vieles geklärt werden. Deshalb können sich Angehörige künftig bis zu 10 Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Diese Zeit dient dazu, in Ruhe die Pflege zu organisieren.

Entscheiden Sie sich dazu, selbst zu pflegen, können Sie außerdem bis zu sechs Monate Pflegezeit nehmen. Vorausgesetzt, Sie arbeiten in einem Betrieb, der mehr als 15 Mitarbeiter hat. Wie das Modell der Pflegezeit genau ausgestaltet wird, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich miteinander. Denn die Arbeitszeit kann auch nur teilweise reduziert werden. Wichtig ist: Sie müssen den Arbeitgeber 10 Arbeitstage bevor Sie die Pflegezeit antreten, schriftlich darüber informieren.

Während der offiziellen Pflegezeit zahlt die IKK-Pflegekasse für Sie Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie als Pflegeperson die Pflege übernehmen. Ferner bleiben Sie weiterhin in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge zahlt die IKK-Pflegekasse für Sie. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht zumeist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung - etwa über den Ehepartner - beitragsfrei aufrecht zu erhalten. Ist dies nicht möglich, können Sie Ihre Versicherung ggf. freiwillig fortsetzen. Auf Antrag zahlt die IKK-Pflegekasse Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Ferner fördert und stärkt die IKK soziales Engagement im Pflegebereich durch unentgeltliche Pflegekurse, die bei Bedarf Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.

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