
Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK in den Pflegestufen I und II auch 2012 den gleichen Betrag wie bisher. In der Pflegestufe III und bei Härtefällen wurden die Beträge in den gleichen Stufen wie im ambulanten Bereich schrittweise angehoben.
2012 | ||
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Pflegestufe I | 1.023 | |
Pflegestufe II | 1.279 | |
Pflegestufe III | 1.550 |
2012 | ||
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Härtefälle | 1.918 |
Bei Pflegebedürftigen, die grundsätzlich zu Hause versorgt werden können, übernimmt die IKK unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Zum Beispiel dann, wenn die Pflegeperson berufstätig ist und sich nicht in vollem Umfang um den hilfsbedürftigen Angehörigen kümmern kann. Die Leistungen werden in den gleichen Stufen angehoben. Pro Monat zahlt die IKK dafür in der
2012 | ||
|---|---|---|
Pflegestufe I | 450 | |
Pflegestufe II | 1.100 | |
Pflegestufe III | 1.550 |
Leistungen der häuslichen Pflege werden daneben gegebenenfalls anteilig gezahlt. Die Regelungen, wie die Leistungen angerechnet werden, sind zu Gunsten der Pflegebedürftigen verändert. Als Faustformel gilt: Wenn nur bis zu 50 Prozent der Tages- und Nachtpflegeleistung ausgeschöpft wird, besteht daneben noch der volle Anspruch auf Sachleistungen bzw. Pflegegeld.
Teilstationäre Pflege bedeutet: Die hilfsbedürftige Person wird für einige Stunden in einer Tagespflege-Einrichtung betreut oder verbringt die Nacht in einer speziellen Pflege-Einrichtung.
Bei außergewöhnlich hohem Betreuungsaufwand übernimmt die IKK in der Pflegestufe III auch höhere Kosten. Diese Leistungen zahlt die IKK unbürokratisch direkt an Ihr Pflegeheim.