
Entscheiden Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst, übernimmt die IKK die Kosten dafür - bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Diese wurden am 1. Januar 2012 angehoben. Sie betragen dann:
2012 | ||
|---|---|---|
Pflegestufe I | 450 | |
Pflegestufe II | 1.100 | |
Pflegestufe III | 1.550 |
Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand trägt die IKK in der Pflegestufe III auch weiterhin die Kosten bis zu insgesamt 1.918 Euro im Monat.
Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen können, zahlt die IKK ein monatliches Pflegegeld. Es wurde ebenfalls 2012 in einzelnen Pflegestufen angehoben und beträgt:
2012 | ||
|---|---|---|
Pflegestufe I | 235 | |
Pflegestufe II | 440 | |
Pflegestufe III | 700 |
Entscheiden Sie sich für eine Kombination von privater und professioneller Pflege, wird ggf. neben den Leistungen des ambulanten Pflegedienstes ein anteiliges Pflegegeld gezahlt.
Für die Pflege zu Hause stellt die IKK außerdem bei Bedarf Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung und übernimmt zum Beispiel die Kosten für Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zur Höhe von 31 Euro monatlich. Auch für einen pflegegerechten Umbau der Wohnung gewährt die IKK Zuschüsse bis zu 2.557 Euro.
Auch für Menschen, die sich dafür entschieden haben, ihr Leben in einer alternativen Wohnform wie einer Senioren-WG zu verbringen, verbessert sich die Situation. Der Vorteil solcher Projekte: Sie ermöglichen es, so lange wie möglich stärker selbstbestimmt zu leben. Künftig können Pflegebedürftige in einer solchen Wohnform ihre Ansprüche auch bündeln und gemeinsam Sachleistungen einkaufen. Die durch die gemeinsame Versorgung gewonnene Zeit oder die Kostenvorteile können die Pflegebedürftigen dann für Betreuung einsetzen.
Pflegen Angehörige zu Hause, ergeben sich oftmals Situationen , in denen die Pflege kurzzeitig nicht sichergestellt werden kann. Etwa dann, wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank wird, aus anderen Gründen abwesend ist oder die Pflegesituation sich vorübergehend verändert. Dann besteht Anspruch auf Ersatzpflege. Übernimmt dabei vorübergehend ein anderer naher Angehöriger die Pflege, leistet die IKK-Pflegekasse ggf. Ersatzpflege in Höhe des jeweiligen Pflegegeldes und übernimmt weitere Kosten (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) bis zu insgesamt 1.470 Euro für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegepersonen werden die Kosten bis zu dem genannten Höchstwert übernommen. Daneben besteht auch die Möglichkeit der vorübergehenden vollstationären Pflege in einer sogenannten Kurzzeitpflegeeinrichtung. Auch hierfür gilt, dass die IKK-Pflegekasse die Kosten für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr mit maximal 1.550 Euro übernimmt.