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Medikamente

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Ihr Arzt hat Ihnen ein Medikament oder Krankengymnastik verordnet? Oder Sie benötigen z. B. ein Hörgerät? Die IKK übernimmt auch dafür die Kosten.

Die IKK bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Medikamente und Heilmittel. Unter Heilmitteln versteht man bestimmte medizinische Dienstleistungen, die zum Beispiel ein Krankengymnast, eine Massage-Praxis oder ein Sprachtherapeut erbringt.

Außerdem bezuschusst die IKK Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hörgeräte oder Rollstühle, bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.

Bei allen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

 

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Alle wichtigen Informationen zu Arzneimittel-Richtlinien und rezeptfreien Medikamenten erhalten Sie hier.

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Arzneimittel ohne Zuzahlung 

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Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) 

Das AMNOG läßt neuen Spielraum für die Verordnung und Vergabe von Arzneimitteln zwischen Arzt, Apotheker und Patienten.

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