Schriftgröße: normal medium groß
 IKK Brandenburg und Berlin
Startseite » Leistungen » Leistungen für Eltern »
Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld 

Ihr Ehepartner und Sie sind beide berufstätig und eins der Kinder hat Masern, Mumps oder eine schwere Grippe. Was tun? Wie sollen Sie sich um das kranke Kind kümmern? Auch in solchen Fällen kann Ihnen die IKK eine Lösung bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie dann nämlich Anspruch auf das so genannte Kinderkrankengeld für die Tage, an denen Sie nicht zur Arbeit gehen können, weil Sie Ihr Kind pflegen. Und zwar für bis zu zehn Arbeitstage pro Elternteil und Kalenderjahr. Bei allein Erziehenden sind es bis zu 20 Tage. Erkranken innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Kinder, zahlt die IKK Kinderkrankengeld für maximal 25 Tage je Elternteil bzw. 50 Tage für Alleinerziehende.
Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, wird das Kinderkrankengeld unbefristet gezahlt. Während dieser Zeit haben die betreffenden Eltern außerdem Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Das Kinderkrankengeld ist genau so hoch wie das normale Krankengeld: 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag, er liegt in 2008 bei 84 Euro pro Tag.  

Geschäftsstellenfinder

Immer in Ihrer Nähe.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Lob & Kritik

Ihre Meinung ist uns wichtig.

Diese Seite » drucken