Wer kocht, putzt und wäscht, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus oder zur Kur muss und der andere berufstätig ist? Die Haushaltshilfe von der IKK Brandenburg und Berlin. Wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als vierzehn Jahre ist und von niemandem sonst versorgt werden kann, können Sie diese Leistung bei Ihrer IKK Brandenburg und Berlin beantragen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhaus-Aufenthalt oder der Kur mit Ihrer IKK Brandenburg und Berlin in Verbindung. Sie zahlen lediglich 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Auch diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet.