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 IKK Brandenburg und Berlin

Elternzeit 

Seit dem 1.1.2007 können Eltern bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes Elterngeld beziehen, um sich stärker der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Das Elterngeld soll das verringerte oder ganz wegfallende Einkommen auffangen. Dabei können beide Partner die Bezugsmonate frei unter einander aufteilen. Allerdings kann ein Partner maximal für 12 Monate das volle Elterngeld beantragen, zwei weitere Monate sind möglich, wenn sich auch der andere Partner an der Betreuung beteiligt und Einkommen wegfällt. Alleinerziehende können generell 14 Monate Elterngeld beziehen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Elterngeld über einen längeren Zeitraum (24 bzw. 28 Monate) zu strecken. Die Höhe des insgesamt ausgezahlten Geldes bleibt gleich, allerdings verringert sich die jeweilige monatliche Rate entsprechend. Wer bei der IKK pflichtversichert ist und außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen erhält, bleibt auch während der Dauer der Elternzeit pflichtversichert. Der besondere Vorteil: Sie zahlen während der Elternzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung. Freiwillige Mitglieder zahlen grundsätzlich weiterhin Beiträge, je nach dem aber nur den Mindestsatz. Wir beraten Sie gerne zu den Einzelheiten.

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