Die IKK übernimmt die Kosten für Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Und zwar so oft und so lange, wie es nötig ist. In Ihrem Interesse sorgt die IKK dafür, dass Sie genau die - und nur die - Behandlung erhalten, die Sie brauchen. Dafür hat die IKK ein spezielles Krankenhaus-Fallmanagement entwickelt.
Kommt Ihr Arzt zu dem Schluss, dass eine ambulante Versorgung zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolges nicht ausreicht oder möglich ist und eine Krankenhausbehandlung, zum Beispiel für eine Operation oder für eine Einstellung auf bestimmte Medikamente, erforderlich ist, füllt er für Sie ein Einweisungsformular aus. Der Arzt berät Sie auch bei der Auswahl des geeigneten, nächst erreichbaren Krankenhauses.
Diese Verordnung von Krankenhausbehandlung ist bei der IKK zur Erteilung einer Kostenübernahme rechtzeitig vorzulegen.
Im Krankenhaus legen Sie dann die Einweisung sowie die Kostenübernahme und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, damit die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und der IKK erfolgen kann.
Ihr Anspruch auf die Art der Unterbringung richtet sich nach dem Standard des jeweiligen Krankenhauses: Verfügt eine Klinik nur über Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, darf sie für die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer keine gesonderten Zuschläge von Ihnen fordern.
Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro leisten. Jedoch nur für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Dauert ein Krankenhaus-Aufenthalt länger oder müssen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres ins Krankenhaus, entfällt die Zuzahlung ab dem 29. Tag. Den Eigenanteil rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihnen ab. Lassen Sie sich Ihren Eigenanteil auf jeden Fall quittieren. Auch die Zuzahlung im Krankenhaus wird auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren muss im Krankenhaus gar nichts zugezahlt werden. Auch wenn der 18. Geburtstag in die Zeit eines Krankenhausaufenthalts fällt, wird für die anschließenden Behandlungstage keine Zuzahlung erhoben.
Für Kinder ist ein Krankenhausaufenthalt eine große seelische Belastung. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Bei Bedarf können auch die Mitarbeiter der IKK vor Ort die Mitaufnahme von Mutter oder Vater mit dem Krankenhaus klären.
Ein Klinikaufenthalt ist immer unangenehm: Sie werden aus Ihrer gewohnten Umgebung gerissen und von Ihrer Familie getrennt. Erholung, zum Beispiel von einer Operation kann unter Umständen zu Hause besser gelingen. Für viele Behandlungen ist ein Krankenhaus-Aufenthalt auch gar nicht nötig, sie können genau so gut ambulant erfolgen. Deshalb setzt sich die IKK für eine Förderung des ambulanten Operierens ein. Viele kleinere Operationen, zum Beispiel an Händen und Füßen oder die Beseitigung von Krampfadern, können in einer Arztpraxis oder ambulant im Krankenhaus durchgeführt werden. Der Patient kann dann schon einige Stunden später nach Hause und sich im eigenen Bett von dem Eingriff erholen.
Zu allen wichtigen Fragen rund um Ihre konkrete Krankenhausbehandlung in Brandenburg oder Berlin berät Sie – bei einem planbaren Eingriff am besten vor der Behandlung – telefonisch oder persönlich unser IKKoptimal-Krankenhausteam. Nehmen Sie Kontakt auf!