Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder nach einem Unfall arbeitsunfähig werden, das heißt, wenn Ihr Arzt Sie krankschreibt, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Diese so genannte Entgeltfortzahlung ist jedoch auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Und danach? Wenn Sie länger krank sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, zahlt Ihnen die IKK Krankengeld. Und zwar für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag, er liegt in 2012 bei 89,25 Euro pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Ist der Zeitraum von sechs Wochen für die Lohnfortzahlung abgelaufen, sendet Ihnen die IKK automatisch einen so genannten Auszahlschein zu. Ihr Arzt bescheinigt darin Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Auszahlschein muss bei der IKK eingereicht werden. Dann zahlt Ihnen die IKK das Krankengeld.