
Die IKK greift dies auf und bietet IKK-versicherten Eltern an, auf Wunsch die Impfkosten für ihr Kind per Einzelfallentscheidung zu übernehmen. Dafür gilt:
Zur Kostenerstattung nach Abschluss der Impfung werden die Originalbelege aller Behandlungskosten bei der IKK zur Prüfung eingereicht.
Rund 24.000 Kinder werden jährlich mit einer Rotaviren-Infektion in deutschen Krankenhäusern behandelt. Den meist noch sehr kleinen Patienten machen Fieber, oft heftige Durchfälle und Erbrechen zu schaffen. Manche Experten sehen Rotaviren-Infekte als häufige, meist nicht bedrohliche Erkrankung an, die keiner Vorsorge bedarf. Andere raten dagegen zur vorsorglichen Schluckimpfung, die den Kleinen die Erkrankung erspart.