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Rotaviren-Impfung

Rotaviren-Impfung 

Offiziell hat die Ständige Impfkommission (STIKO) bisher keine Impf-Empfehlung für Rotaviren ausgesprochen. Demnach gehört diese Impfung für gesetzliche Krankenkassen auch bisher nicht zu den Pflichtleistungen. Inoffiziell gibt es jedoch eine starke Tendenz, Rotaviren-Imfpungen zu empfehlen.

Die IKK Brandenburg und Berlin hat daher die Rotaviren-Impfung als besondere, zusätzliche IKK-Leistung in Ihr neues Programm "IKKids" aufgenommen. Am Programm teilnehmende Kinder erhalten diese Impfung als Sachleistung auf KV-Karte.

Eltern nicht teilnehmender Kinder bietet die IKK an, auf Wunsch die Impfkosten für ihr Kind per Einzelfallentscheidung zu übernehmen. Dafür gilt:

  • Der behandelnde Arzt hat zur Impfung geraten.
  • Das Kind ist zu Beginn des zwei- oder dreiphasigen Impfvorgangs mindestens sechs Wochen alt.
  • Die Impfung wird - je nach verwendetem Impfstoff - bis zur 24. bzw. 26. Lebenswoche vollständig abgeschlossen sein.

Zur Kostenerstattung nach Abschluss der Impfung werden die Originalbelege aller Behandlungskosten bei der IKK zur Prüfung eingereicht.

Hintergrund
Rund 24.000 Kinder werden jährlich mit einer Rotaviren-Infektion in deutschen Krankenhäusern behandelt. Den meist noch sehr kleinen Patienten machen Fieber, oft heftige Durchfälle und Erbrechen zu schaffen. Manche Experten sehen Rotaviren-Infekte als häufige, meist nicht bedrohliche Erkrankung an, die keiner Vorsorge bedarf. Andere raten dagegen zur vorsorglichen Schluckimpfung, die den Kleinen die Erkrankung erspart.

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