
Alle Standard- und Regelimpfungen sowie die empfohlene Auffrischung Ihres Impfschutzes erhalten Sie mit Ihrer IKK-Versichertenkarte bei jedem Vertragsarzt. Ihr Arzt verabreicht zuzahlungsfrei den Impfstoff, informiert Sie genau über Nutzen wie Risiken der jeweiligen Impfungen, stellt kostenfrei ihren persönlichen Impfausweis aus und notiert dort (auch früher) erfolgte Impfungen. Schutzimpfungen sind zudem grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit!
Bei Impfungen, die noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen stehen, die die IKK jedoch als eigene Satzungsleistung bezahlt, werden die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung erstattet. Für Versicherte ab 18 Jahren wird dabei nur eine gesetzliche vorgeschriebene Zuzahlung für den Impfstoff fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die IKK die Kosten für den Impfschutz gegen:
Insbesondere bei den vier letztgenannten Impfgründen gehen die freiwilligen IKK-Leistungen für Versicherte über die allgemein üblichen Kassenleistungen hinaus: Rotaviren-Schutzimpfung, FSME-Vorsorge, Grippe-Impfung, HPV-Schutzimpfung.