Hilfsmittel Haarersatz

Haarersatz ist ein heikles Thema. Wer ihn braucht, hat meist eine schwere Krankheit oder eine andere Leidensgeschichte hinter sich. Die IKK BB bietet Betroffenen unterschiedliche Hilfestellungen. So ist beispielsweise ein Zuschuss für eine Perücke von der Krankenkasse möglich.

Haarersatz von der IKK BB

Die IKK BB hat mit dem Bundesverband der Zweithaarspezialisten e.V. einen Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung mit Haarersatz geschlossen.

Um die Leistungen zum Haarersatz von der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, muss der Haarausfall von einem Arzt medizinisch begründet und der Haarersatz auf Rezept verschrieben worden sein.

Bei krankheitsbedingtem vorübergehenden Haarverlust kann dabei aus einer Vielzahl von Kunsthaarperücken gewählt werden. Möglich ist sowohl eine Wahl von Seriengrößen als auch eine Maßanfertigung.

Bei krankheitsbedingtem endgültigen Haarverlust empfehlen wir Echthaar- oder Kunsthaarperücken mit längerer Nutzungszeit, die ebenfalls als Serien- oder Maßanfertigung angeboten werden.

Die Tragezeit für Haarersatz beträgt je nach Indikation zwischen 6 Monaten bei vorübergehendem Haarverlust und 12 Monaten bei dauerhafter Erkrankung.

Unsere Vertragslieferanten werden nach individueller Beratung den für Sie am besten geeigneten Haarersatz auswählen und alle weiteren Schritte veranlassen.

Sie erhalten Ihren Haarersatz nach Erteilung der Kostenzusage durch die IKK BB. Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.

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