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Zuzahlungsfreie Hörgeräte für Kinder

Zuzahlungsfreie Hörgeräte für Kinder 

Die IKK Brandenburg und Berlin garantiert Familien eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörgeräten für Kinder und Jugendliche. Und das bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dabei übernimmt die IKK Brandenburg und Berlin grundsätzlich die Kosten ohne Zuzahlungen.

Hörbehinderte Kinder können mit dem richtigen Hörgerät ihre Sprache weiterentwickeln und besser Verstehen lernen. Das gleicht Nachteile gegenüber gut Hörenden aus. Eine Investition, auch in die Zukunft Ihrer Kinder, denn mögliche negative Folgewirkungen können erheblich minimiert werden, zum Beispiel bei der beruflichen Ausbildung.

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind nicht richtig hört? Dann lassen Sie sein Gehör von einem Ohrenarzt prüfen. Er stellt fest, dass Ihr Kind eine Hörhilfe benötigt? Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, mit dem die Versorgung vertraglich vereinbart ist. Ihre IKK Brandenburg und Berlin ist Ihnen behilflich einen geeigneten Fachmann zu finden. Der Hörgeräteakustiker berät Sie und Ihr Kind bei der Auswahl des richtigen Hörgerätes, ob zum Beispiel eher ein analoges oder ein digitales geeignet ist. Er passt das Gerät an, liefert auch das Zubehör, übernimmt die Nachbetreuung und eventuelle Reparaturen. Die Kosten rechnet der Hörgeräteakustiker direkt mit der IKK Brandenburg und Berlin ab. Es gibt viele zuzahlungsfreie Versorgungsmöglichkeiten. Unsere Kundenberater informieren und beraten Sie gern.

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