Sie müssen seit dem 1.1.2004 nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 % der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Rezept selbst tragen. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung.
Die so genannten Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen sinnvoller Weise zum Einsatz kommen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese auf einem Rezept. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl.
Eine Beschreibung der unterschiedlichen Heilmittel finden Sie hier.