Schriftgröße: normal medium groß
 IKK Brandenburg und Berlin
Startseite » Leistungen »
Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege 

Wer liegt schon gerne länger im Krankenhaus als nötig? Wenn Sie nach einer Operation noch ärztlich behandelt werden müssen und nicht so fit sind, dass Sie sich alleine zu Hause versorgen können, müssen Sie nicht unbedingt in der Klinik bleiben. In solchen Situationen sorgt die IKK für die nötige Pflege zu Hause. Die Pflege übernimmt ein Pflegedienst.

Die häusliche Krankenpflege ist in diesen Fällen eine kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit auch verlängert werden. Ihr behandelnder Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist. Aus diesen Gründen können Sie die häusliche Krankenpflege beanspruchen:

  • Anstelle eines Krankenhausaufenthalts oder um ihn zu verkürzen.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird das Ziel der ärztlichen Behandlung sichergestellt, zum Beispiel indem bei einem Diabetiker durch Insulinspritzen der Blutzuckerspiegel konstant gehalten wird.

Der Arzt berücksichtigt bei seiner Entscheidung, was der Patient oder in seinem Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können. Den passenden Pflegedienst suchen Sie sich als IKK-Versicherter selbst aus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat. Bei Ihrer IKK bekommen Sie weitere Informationen.  

Die IKK übernimmt die Kosten für die häusliche Krankenpflege. Sie brauchen nur einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10 Euro je Rezept zu tragen. Die Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen angerechnet.

Geschäftsstellenfinder

Immer in Ihrer Nähe.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Lob & Kritik

Ihre Meinung ist uns wichtig.

Diese Seite » drucken