Die häusliche Krankenpflege ist in diesen Fällen eine kurzzeitige Pflege für maximal vier Wochen je Krankheitsfall. In Ausnahmefällen kann die Zeit auch verlängert werden. Ihr behandelnder Arzt verordnet häusliche Krankenpflege, wenn sie medizinisch notwendig ist. Aus diesen Gründen können Sie die häusliche Krankenpflege beanspruchen:
Der Arzt berücksichtigt bei seiner Entscheidung, was der Patient oder in seinem Haushalt lebende Angehörige selbst leisten können. Den passenden Pflegedienst suchen Sie sich als IKK-Versicherter selbst aus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Pflegediensten, mit denen die IKK Verträge abgeschlossen hat. Oft empfiehlt der Arzt Pflegedienste, mit denen er häufiger zusammen arbeitet und gute Erfahrungen gemacht hat. Bei Ihrer IKK bekommen Sie weitere Informationen.
Die IKK übernimmt die Kosten für die häusliche Krankenpflege. Sie brauchen nur einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10 Euro je Rezept zu tragen. Die Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen angerechnet.