Zur Umsetzung von §§ 20, 20a und 20b SGB V haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und in deren Nachfolge der GKV-Spitzenverband gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien in einem verbindlichen Leitfaden zusammengestellt.
Die jeweils gültige Fassung dieses Leitfadens finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands.