Bei Frauen: Der Frauenarzt untersucht die äußeren Geschlechtsorgane, Muttermund und Gebärmutter. Außerdem macht er einen Abstrich. Die dabei gewonnenen Gewebeproben werden mikroskopisch geprüft. Bei Frauen ab 30 tastet der Arzt zudem Brust und Lymphknoten ab und gibt Ihnen Hinweise zur Selbstuntersuchung. Frauen ab 50 haben außerdem Anspruch auf eine Untersuchung des Darms und einer Stuhlprobe.
Bei Männern: Der Arzt untersucht die Lymphknoten, die Prostata, die äußeren Geschlechtsorgane und den Enddarm. Ab 50 wird bei Männern ebenfalls regelmäßig ein Test auf Blut im Stuhl durchgeführt.
Ab 55 können männliche wie weibliche Versicherte anstelle des Stuhltests eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen. Die Darmspiegelung wird in zehnjährigem Abstand wiederholt. Ergeben sich im Einzelfall bestimmte Verdachtsmomente, wird sie auch früher wiederholt und ggf. durch weitere Untersuchungen ergänzt.