Herz wird von Robotern untersucht

Mit freiem Willen Organspende

Alle zwei Jahre informieren wir Sie über das Thema Organspende und erinnern Sie daran, Ihre persönliche Entscheidung „pro oder contra“ doch bitte im Organspendeausweis festzuhalten. Um mehr der dringend benötigten Organspenden zu erhalten, diskutieren nun aber nicht nur Politiker über neue Regelungen und Modelle. Wir nehmen Stellung:

Aktuell gilt in Deutschland die so genannte „Entscheidungslösung“. Bei diesem Verfahren sollen möglichst alle Bürgerinnen und Bürger nach reiflicher Überlegung ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende aktiv fällen und diese verbindlich in ihren Organspendeausweis oder ihre Patientenverfügung eintragen.

Doch nach wie vor warten - trotz regelmäßiger Erinnerung in den letzten Jahren - fast 10.000 schwer leidende Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Viel zu wenige Organe stehen zur Verfügung oder, besser gesagt, können mit einem verbrieften Einverständnis des Verstorbenen oder seiner Angehörigen entnommen und rechtzeitig und passgenau transplantiert werden.

„Falls sich die Situation der Organspende allerdings nicht spürbar entspannt, muss auch erlaubt sein, über ein eingreifend neues Verfahren wie z.B. die „Widerspruchslösung“ nachzudenken.“, kommentiert Anselm Lotz, Vorsitzender des IKK-Verwaltungsrates auf der Arbeitgeberseite.

Bei der Widerspruchslösung wird automatisch die Aktivität des Einzelnen eingefordert.

Automatisch Organspender?

Befürworter einer „Widerspruchslösung“ zweifeln an zu erwartenden Effekten der bisherigen Organspendepraxis, trotz geändertem Transplantationsgesetz. Sie denken, quer durch die Politiklandschaft, laut darüber nach, jeden Bürger ab 16 Jahren automatisch zum potentiellen Organspender zu erklären, wenn dieser nicht ausdrücklich, also schriftlich, widersprochen hat.

Dieses, sozusagen „passive“, Verfahren wird im europäischen Ausland bereits teilweise praktiziert, z.B. in Spanien, Frankreich, den Niederlanden oder in Österreich.

Auf den ersten Blick eine effektive Lösung also? Hier spalten sich die Sichtweisen, denn neben ethischen gibt es auch starke rechtliche Bedenken, ob eine nicht getroffene Entscheidung einfach als Zustimmung gewertet werden darf.

Kritiker vergleichen die vielleicht zu simple Sicht auf die gerade in Deutschland so hoch geschätzte Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen gern mit unseren strengen Datenschutzregelungen, z.B. im Umgang mit so vergleichsweise banalen Themen wie Newsletter und Co.

Aus Sicht der IKK BB bleibt es also derzeit dabei:

Bitte entscheiden Sie sich selbst aktiv für oder gegen die Organspende – und dokumentieren Sie Ihren Willen im Spenderausweis. Ganz einfach, um Klarheit für sich, für Ihre Angehörigen und alle weiteren Beteiligten zu schaffen! 

Weiterführende Informationen und Ihren IKK-Spenderausweis zum Ausdrucken.

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