Wir bieten unseren IKK-Versicherten eine besondere Ernährungsberatung nach § 43 SGB V an: Anspruch auf diese kostenlose Leistung haben alle IKK-Versicherten, die deutliches, gesundheitsgefährdendes Übergewicht haben, also einen Body Mass Index (BMI) von über 30, aber auch Patienten mit ernährungsbedingten Erkrankungen. Daher benötigen Sie zur Teilnahme eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Die Ernährungsberatung findet 1x monatlich an einem festgelegten Wochentag in Ihrer IKK-Geschäftsstelle statt und umfasst- je nach Bedarf - mindestens 3 Beratungen.
- Zunächst werden die persönlichen Gegebenheiten, also Erkrankungen, Gewichtsverlauf, bisherige Erfahrungen mit Diäten und so weiter geklärt.
- Über ein Ernährungsprotokoll, das Sie eine Woche lang führen, erfasst Ihre Ernährungsberaterin Ihre derzeitige Ernährungssituation. Darauf aufbauend bekommen Sie fachgerechte Empfehlungen, wie Sie Ihre Ernährung gesünder gestalten können. Und zwar, ohne auf Ihre ganz speziellen Vorlieben ganz verzichten zu müssen.
- Wichtig: Ihre eigenen Ideen helfen mit, gut umsetzbare Lösungen zu finden. Das gilt sowohl für Auswahl und Zubereitung der Lebensmittel, als auch für das Essverhalten und für Ansätze, gleichzeitig mehr Bewegung in den Alltag zu bringen.
- Unsere Fachkräfte unterstützen Sie bei der Änderung und Umstellung Ihrer Gewohnheiten zudem mit gut verständlichem Informationsmaterial und praktischen Tipps.
- Gemeinsam vereinbaren Sie Ziele und Folgeschritte, die mit Hilfe eines langfristigen telefonischen Kontaktes zu Ihrem Ernährungsberater erreichbar werden.
- Die IKKimpuls-Ernährungssprechstunde endet also nicht einfach: Sie haben auch später stets die Möglichkeit, sich bei auftretenden Problemen Rat zu holen und so Ihren Erfolg dauerhaft zu sichern.
So nutzen Sie unser Angebot: Hat Ihnen Ihr behandelnder Arzt bereits vorgeschlagen, Ihre Behandlung gezielt mit einer individuellen Ernährungsberatung zu unterstützen? Dann bitten Sie ihn um das entsprechende Rezept bzw. eine Verordnung für die IKKimpuls-Ernährungsberatung. Damit wenden Sie sich an Ihre IKK: Rufen Sie einfach in Ihrer IKK-Geschäftsstelle an und vereinbaren Sie einen Termin für die Erstberatung.