Bonus für Betriebe
Betriebe, die sich für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter engagieren, profitieren doppelt: Gute Fachkräfte bleiben erhalten und leistungsfähig und die IKK Brandenburg und Berlin zahlt einen Bonus von bis zu 2.500 Euro.
Am Bonus-Programm der IKK Brandenburg und Berlin können grundsätzlich alle Betriebe teilnehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Es gilt keine Mindestbetriebsgröße: außer Ich-AGs kann sich jeder Betrieb durch den Nachweis betrieblicher Gesundheitsförderung um den Erhalt eines Bonus bewerben.
- Der Anteil der IKK-versicherten Mitarbeiter: grundsätzlich werden Betriebe mit erkennbar positiver Tendenz zur IKK Brandenburg und Berlin in die Bonusprüfung aufgenommen.
- Bei Durchführung einer IKKimpuls-Werkstatt kann ein Betrieb ebenfalls in die Bewertung aufgenommen werden.
- Teilnehmende Betriebe dürfen keine Beitragsrückstände aufweisen.
Und so starten Sie in Ihr betriebliches Bonusprogramm:
Kleinere Betriebe bis 50 Mitarbeiter (insgesamt) füllen einen Fragebogen aus. Der Betrieb muss die dort eingetragenen Aktivitäten in einem der folgenden Bereiche nachweisen.
Größere Betriebe werden durch den betreffenden Außendienstmitarbeiter und einen Vertreter des IKK-Partners Zentrum für Angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften (ZAGG) aufgesucht und zur individuellen betrieblichen Gesundheitsförderung befragt und ggf. beraten.
Der Bonus wird einmal jährlich ausgeschüttet.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei der IKK Brandenburg und Berlin, Birgit Meißner, unter (03 55) 2911-145.
Bonus je IKK-versichterem Mitarbeiter/Mitarbeiterin | Sie haben Folgendes umgesetzt |
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33 € | - Unterstützung zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Angebote zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen mit einem außerbetrieblichen Anbieter z.B. Fitness-Studio, Physiotherapiepraxis o.ä.
oder - Finanzieller Beitrag für einen vom Mitarbeiter genutzten Gesundheitskurs
oder - Bestehende Betriebssportgruppe
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67 € | - Durchführung einer individuellen oder Gruppen-Beratung im Betrieb mit arbeitsplatzbezogener Anleitung.
oder - Durchführung eines Bewegungskurses zur Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen im Betrieb. oder
- IKK-Programm Der richtige Dreh oder
- Veränderung der Arbeitsplätze unter Einbezug der MitarbeiterInnen
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100 € | - Verankerung gesundheitsförderlicher Bewegung im Arbeitsablauf und bei Ersatzinvestitionen.
oder - Vereinbarung mit einem externen Anbieter z.B. Arbeitsmediziner zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
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Bonus je IKK-versichertem Mitarbeiter/Mitarbeiterin | Sie haben Folgendes umgesetzt |
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33 € | - Informationen über gesundheitsgerechte Verpflegungsmöglichkeiten bei Betrieben ohne Gemeinschaftsverpflegung - eintägig
oder - IKK-Programm "Pause mit BISS"
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67 € | - Information und Motivation der Belegschaft zur Reduzierung ungesunder Ernährungsweisen (z. B. durch Aktionswochen, Informationskampagnen) - mehrtägig
oder - tägliche Bereitstellung alkoholfreier Getränke (Bitte Nachweis beifügen, z.B. Liefervertrag)
oder - tägliche Bereitstellung eines Obstkorbs
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100 € | - Für Betriebe mit Kantine: Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an den aktuellen Ernährungsempfehlungen und Qualitätsstandards der DGE
oder - Für Betriebe ohne Kantine: Information und Motivation der Belegschaft zur Reduzierung ungesunder Ernährungsweisen (z. B. durch Aktionswochen, Informationskampagnen) - mehrtägig und tägliche Bereitstellung alkoholfreier Getränke und tägliche Bereitstellung eines Obstkorbs
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Bonus je IKK Versichertem Mitarbeiter/Mitarbeiterin | Sie haben Folgendes durchgeführt |
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33 € | Durchführung eines Kurses zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz. |
67 € | Führungskräftetraining zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung. |
100 € | Konzept zum Stressabbau im Betrieb |
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Bonus je IKK Versichertem Mitarbeiter/Mitarbeiterin | Sie haben Folgendes durchgeführt |
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33 € | Durchführung einer Informationsveranstaltung und Information über Hilfs- bzw. Entwöhnungsangeboten |
67 € | Förderung der Betriebskultur in Bezug auf Nichtrauchen und/oder Alkoholfreiheit |
100 € | Konzept zum Umgang mit Rauchen und/oder Alkoholmissbrauch im Betrieb |
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