Ganz gleich, welche Beschwerden Sie haben und wie lange die Behandlung dauert. Das gilt auch für alle mitversicherten Familienangehörigen, das heißt für Ihre Kinder und Ihren nicht-berufstätigen Ehepartner. Sie zahlen lediglich eine Praxisgebühr von 10 Euro, wenn Sie das erste Mal in einem Quartal den Arzt aufsuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Praxisgebühr.
Ihren Arzt oder Ihre Ärztin können Sie frei wählen. Einzige Voraussetzung: Der Mediziner muss ein Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen sein. Dies ist bei der Mehrheit der niedergelassenen Ärzte der Fall. Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre Krankenversicherungskarte vor. Ihr Arzt rechnet dann die Kosten für Ihre Behandlung mit der IKK ab. Sie müssen sich weder um die Abwicklung kümmern noch Geld vorstrecken (lediglich die 10 Euro Praxisgebühr müssen Sie direkt begleichen). Es sei denn, Sie haben sich generell für eine Kostenerstattung entschieden.
Sie können sich an Ihren Hausarzt oder auch direkt an einen Facharzt (z. B. Orthopäde, Hautarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt) wenden. Ohne Überweisung wird beim Facharztbesuch allerdings die Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Die IKK empfiehlt Ihnen, zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Er ist der Arzt Ihres Vertrauens, er kennt Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte. Er kann am besten einschätzen, welches Diagnoseverfahren und welche Therapie für Sie geeignet sind. Wenn ein Spezialist hinzugezogen werden muss, überweist er Sie an einen Facharzt. Anschließend erhält Ihr Hausarzt die Befunde und Berichte des Facharztes. Er bewahrt sie auf und kann auf dieser Grundlage Ihre weitere Behandlung koordinieren. So können auch für Sie lästige Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden werden.