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Physiotherapie

Physiotherapie 

So individuell Schmerzen an Muskeln und Skelett quälen können, so breit gefächert sind die Behandlungsmöglichkeiten der Physiotherapie für Betroffene.

Physiotherapie-Verordnung – wer darf sie korrigieren?

Endlich weniger Bürokratie für IKK-Versicherte in der Physiotherapeutenpraxis: Ab sofort dürfen Physiotherapeuten fehlerhafte Verordnungen für IKK-Versicherte nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ändern! Die IKK hat dazu mit den Verbänden der Physiotherapeuten in Berlin und Brandenburg eine Vereinbarung für ihre Versicherten getroffen, die Erleichterung für alle Beteiligten bringt. Konkret geht es dabei um formale Fehler, wenn etwa im Rezeptkopf eine Adressänderung nötig wird, der Gebührenbefreiungsvermerk fehlt oder der Behandlungsbeginn falsch vermerkt ist. Unmittelbar beim ersten Termin ändern dürfen Physiotherapeuten in Zukunft auch fehlerhafte oder unklare Angaben zum Heilmittel und zur Frequenz der Behandlungstermine. Die Diagnose, das vom Arzt gewählte Heilmittel und die Anzahl der Behandlungen bleiben von der Vereinbarung unberührt. Der Vorteil für Patienten liegt auf der Hand: Die lästige Extrarunde zurück zum Arzt entfällt und die Behandlung beginnt ohne Verzögerung. Ob andere Kassen dem Beispiel der IKK hierbei folgen werden, war bei Redaktionsschluss noch offen.

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