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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Krankenversicherungskarte 

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Echte Vorteile, aber nur mit Foto ist sie komplett

Lange wurde sie angekündigt, jetzt kommt die elektronische Gesundheitskarte! Die IKK braucht hier die Mithilfe ihrer Versicherten: Ihr Foto ist gefragt!

Das deutsche Gesundheitssystem gilt weltweit als sehr leistungsfähig, beim Niveau der medizinischen Versorgung und bei der patientenorientierten Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll der Datenaustausch noch schneller, effizienter und sicherer werden. Experten und Datenschützer haben sich seit 2004 damit beschäftigt, welche Gesundheitsdaten unter welchen Sicherheitsbedingungen auf der Karte gespeichert werden.

Inhalte der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden folgende Basisdaten gespeichert:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Neu: Lichtbild des Karteninhabers

Künftig sollen auf der eGK z.B. folgende Zusatzdaten abgelegt werden können:

  • medizinische Informationen und Notfalldaten
  • eventuelle Einwilligung für eine Organspende
  • eine Zuzahlungsbefreiung
  • das elektronische Rezept
  • aktuelle Informationen zu Arzneimittelverordnungen

Die schnelle Verfügbarkeit solcher Daten kann in Notsituationen, aber auch bei ganz normalen Behandlungswegen sehr hilfreich sein, um Doppeluntersuchungen oder Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten bei Medikamenten zu vermeiden.

Strenger Datenschutz

Alle Daten, die auf Ihrer eGK gespeichert werden, unterliegen rechtlich und technisch strengen gesetzlichen Datenschutzrichtlinien. Der Zugriff auf die Daten ist durch ein Sicherheitssystem geschützt. Nur mit Einverständnis des Karteninhabers können Daten gelesen und an autorisierte Personen weitergeleitet werden. Autorisiert sind ausschließlich Inhaber eines Heilberufsausweises (HBA), also Ärzte, Apotheker und andere Behandler, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Auch über die geplante Speicherung zusätzlicher medizinischer Informationen werden Karteninhaber frei entscheiden können. 

Die Meisten haben Sie schon

Rund 160.000 IKK-Versicherte nutzen inzwischen ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt - und zwar weitgehend ohne von Kritikern im Vorfeld befürchtete technische Probleme. Dennoch gibt es - wie stets bei Neuerungen - Überraschungen und "Kinderkrankheiten".

Namen wurden falsch dargestellt.

Die Umlaute "ä,ö,ü" gehören zum Standard-Repertoire der deutschen Namensschreibung. Sie wurden aber auf der eGK zu "ae, oe, ue". Hierbei handelt es sich um einen technischen Fehler, den wir als ausführende IKK sehr bedauern. Die Fehlprogrammierung wird so schnell wie möglich behoben. Betroffene erhalten von uns dann umgehend eine neue Karte. Eine Ausnahme gilt für das ebenfalls betroffene "ß": Dieser exklusiv-deutsche Buchstabe ist in international geltenden Alphabeten nicht darstellbar; "ß" wird daher auf der Vorderseite (für das deutsche Gesundheitswesen) korrekt dargestellt, auf der Rückseite der eGK (für das europäische Gesundheitswesen) aber stets zu einem "ss" im Namen werden.

Noch keine eGK? Ohne Foto geht's nicht!

Noch fehlen knapp 37.000 Lichtbilder als Voraussetzung dafür, alle IKK-Versicherten mit der modernen eGK auszustatten. Sie können Ihr Lichtbild persönlich abgeben, per Post senden oder "uploaden".

Achtung - Foto ist nicht Foto

Wichtig für die Sicherheit Ihrer eGK ist jedoch vor allem, dass Ihr Gesicht auf dem Foto eindeutig zu erkennen ist und das Foto letztendlich in der Arztpraxis mit Ihnen schnell und zweifelsfrei verglichen werden kann. Am besten nutzen Sie ein biometrisches Passfoto.

Ihr Lichtbild muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

 Diese finden Sie detailiert in der Übersicht (pdf).

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