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Impfschutz auf Reisen 

Infektionskrankheiten sind nicht gerade das, woran man beim Reisen zuerst denken möchte. Dennoch sollte man auf mögliche Infektionsgefahren in fernen Ländern vorbereitet sein! Die Frage nach eventuell nötigen Imfpungen muß deshalb auch und gerade vor größeren Reisen immer mit bedacht werden!

Das ist nicht nur wichtig, um die eigene Gesundheit zu schützen. Es trägt auch dazu bei, die Verbreitung neuer Erreger und die Wiederausbreitung überwunden geglaubter Infektionskrankheiten in Schach zu halten. Planen Sie also rechtzeitig den Besuch bei Ihrem Hausarzt, bei Gesundheitsamt oder Tropeninstitut ein, damit Sie noch vor Reiseantritt immun werden gegen alle möglichen Erreger auf Ihrer Reiseroute. Die IKK erstattet ihren Versicherten die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen in voller Höhe!

Impfungen für alle Fälle

Sobald Ihre Reiseroute feststeht, sollten Sie prüfen, welchen Impfschutz Sie für Ihre Reiseziele brauchen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihr örtliches Tropeninstitut um Rat. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt derzeit Impfungen für Auslandsreisen gegen:

  • Cholera
  • FSME ( Frühsommer-Meningoenzephalitis auch außerhalb Deutschlands)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Meningokokken-Infektionen
  • Poliomyelitis 
  • Tollwut
  • Typhus
  • und weitere.

Wichtig: Kalkulieren Sie fürs Impfen unbedingt genug Vorlaufzeit ein! Sowohl neue Impfungen als auch die nötige Auffrischung bestehenden Impfschutzes brauchen Zeit, um voll zu wirken!

Wer bezahlt Ihre Reiseimpfungen?

Die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen erstattet die IKK ihren Versicherten in voller Höhe! Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung.

Zu beachten ist bei der Inanspruchnahme dieser IKK-Leistung nur, dass die Impfungen beim Vertragsarzt, im Tropeninstitut oder im Gesundheitsamt stattfanden und den Empfehlungen der STIKO entsprechen, ggf. verbunden mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Auf der bei der IKK eingereichten Original-Impfrechnung muss zudem das jeweilige Reiseziel vermerkt werden.

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