Startseite > Leistungen > Wahltarife > Wahltarif Selbstbehalt

Wahltarif Selbstbehalt 

Im Leben gibt es "Gott sei Dank" für die meisten Menschen lange Phasen des Wohlbefindens. Kaum ein Weg führt in die Praxen der Ärzte oder gar ins Krankenhaus. Medikamente werden eigentlich auch nur selten oder gar nicht benötigt

Ganz einfach der allerbeste Zustand: gesund!  

Niemand kann zwar verbindlich in die Zukunft schauen, aber dennoch: Für Versicherte, die ihre Gesundheit als eher stabil einschätzen, gibt es ab sofort bei der IKK den neuen Selbstbehalt-Wahltarif. Der hilft Kosten sparen, wenn keine oder nur wenige medizinische Leistungen benötigt werden.  

Das heißt aber nicht, dass alle Leistungen, die Sie nutzen wollen, den Tarif beeinträchtigen. Im Gegenteil, viele Gesundheitsleistungen bleiben vom Selbstbehalt unberührt , z.B. :

Der Besuch beim Kassenarzt, wenn keine Verordnungen (Rezepte) folgen

  • primäre Prävention
  • Vorsorge zur Verhütung von Zahnerkrankungen
  • medizinische Vorsorgeleistungen (allerdings nicht ambulant am Kurort)
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Kinderuntersuchungen
  • Zahnärztliche Untersuchungen.  

Die einzelnen Tarife im Überblick

Die verschiedenen Selbstbehalt-Tarife staffeln sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen des Mitglieds. Auf dieser Grundlage errechnen sich ein vom Versicherten zu leistender Eigenanteil an den Gesundheitskosten (Selbstbehalt) und die Höhe der Prämie, die die Kasse im Gegenzug dafür auslobt:

Beitragspflichtiges
Jahreseinkommen

Selbstbehalt

Prämie

Pauschale
Arznei-Heilmittel
-je Verordnung-

Bis 12.000 EUR

150,00 EUR

100,00 EUR

12,00 EUR

Bis 20.000 EUR

300,00 EUR

200,00 EUR

24,00 EUR

Bis 30.000 EUR

450,00 EUR

300,00 EUR

36,00 EUR

Bis 40.000 EUR

600,00 EUR

400,00 EUR

48,00 EUR

Bis 50.000 EUR

800,00 EUR

500,00 EUR

60,00 EUR

Über 50.000 EUR

1.000,00 EUR

600,00 EUR

72,00 EUR

 

Die jeweils zum Tarif gehörende Prämie wird im Folgejahr ausgezahlt, nachdem sie gegebenenfalls mit doch angefallenen Leistungen verrechnet wurde. Die Kosten je Arznei- und Heilmittelverordnung, die von der Prämie abgezogen werden können, sind jeweils pauschal und staffeln sich wiederum nach dem gewählten Selbstbehalt.

Der Antrag steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die IKK-Kundenberater vor Ort oder das zentrale IKK-Servicetelefon unter (0800) 88 33 2 44 jederzeit gern zur Verfügung. 

Wir sind für Sie da!

Nächste Geschäftsstelle

Bitte rufen Sie mich zurück

Kontaktformular

Haben Sie Fragen?  
Dann schreiben Sie uns

E-Mail an Ihre IKK

Servicetelefon

0800 - 88 33 244 (gebührenfrei)